Glarner Regierung will Referendum gegen die Individualbesteuerung

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Glarner Regierung beantragt dem Landrat, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung zu ergreifen.

Rathaus in Glarus
Blick auf das Rathaus von Glarus, den Sitz der Glarner Regierung. Diese setzt sich für ein Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung ein. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Die Glarner Regierung hat dem Landrat am Freitag beantragt, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen. Sie warnt vor einem «radikalen und unnötigen Systemwechsel», der mit grossen Unsicherheiten und Risiken verbunden sei.

Das Ziel der Individualbesteuerung, die sogenannte «Heiratsstrafe» abzuschaffen, sei zwar zu begrüssen, teilte die Regierung mit. Die «unverhältnismässige Vorlage» des Bundes schlage dazu aber einen Totalumbau des Steuersystems auf Bundesebene vor, was zwangsweise einen Totalumbau des Steuersystems auf kantonaler Ebene zur Folge hätte.

«Die Einführung des Gesetzes würde eine vollständige Neugestaltung der kantonalen Tarifstrukturen zur Folge haben, die mit potenziell grossen Mindereinnahmen verbunden ist», warnte die Regierung. Die komplexe Umsetzung würde zudem fünf bis zehn Jahre dauern.

Mehrkosten für den Kanton erwartet

Die Regierung erwartet Mehrkosten für den Kanton von einer Million Franken im Jahr für zusätzliches Personal und IT-Anpassungen. Schweizweit würden rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen eingereicht, die einen untragbaren Mehraufwand für die Steuerbehörden mit sich bringen würden. Zudem befürchtet die Exekutive Mindereinnahmen aufgrund der notwendigen vollständigen Neugestaltung der kantonalen Steuertarif-Strukturen.

Stattdessen verweist die Regierung auf ein «in vielen Kantonen vorhandenes Splittingverfahren», das seit Jahren eine bewährte Alternative sei. Diese könne auch auf der Bundesebene eingeführt werden, um die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren abzuschaffen.

Mit einem Kantonsreferendum können mindestens acht Kantone erreichen, dass das Volk über ein vom Bundesparlament beschlossenes Gesetz abstimmt. In der Ostschweiz beantragten bereits drei Kantonsregierungen bei den Parlamenten das Referendum zu ergreifen. Es handelt sich um die Kantone Thurgau und die beiden Appenzell.

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