Thurgauer Parlament gewährt Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe

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Frauenfeld,

Der Thurgauer Grosse Rat hat sich für einen Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe ausgesprochen, damit Betroffene künftig einen Notgroschen behalten dürfen.

Thurgauer Grosse Rat
Thurgau führt Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe ein, damit Betroffene einen Notgroschen behalten. (Archivbild) - sda

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Einführung eines Vermögensfreibetrags für Sozialhilfebezüger befürwortet. Menschen, die in die Sozialhilfe abrutschen, sollen dadurch künftig einen Notgroschen behalten dürfen.

Derzeit muss ihr Vermögen komplett aufgebraucht sein, bevor Thurgauerinnen und Thurgauer Unterstützung von der Sozialhilfe beanspruchen können. Erst wer zahlungsunfähig ist und dies gegenüber der Gemeinde belegt, erhält Beiträge.

Diese Praxis sei entwürdigend, fand SP-Kantonsrat Kenny Greber. Und sie verhindere eine rechtzeitige Beratung der Betroffenen, setze gleichzeitig die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste in den Gemeinden unter Druck. Wie die anderen Kantone soll nun auch der Thurgau einen Vermögensfreibetrag einführen.

Das forderte er in einer Motion. Grebers Anliegen lehnte sich an die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die aktuell einen Vermögensfreibetrag von 4000 Franken empfiehlt.

SVP warnt vor Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe

Die SVP sprach sich geschlossen gegen das Anliegen aus. Sie folgte der Argumentation der Regierung. Aus deren Sicht werden mit einem Vermögensfreibetrag die «Anreize zur Eigenverantwortung unterlaufen». Sozialhilfe soll dann greifen, wenn nichts mehr da ist, sagte Finanzdirektor Urs Martin (SVP). Er mahnte, dass ein Vermögensfreibetrag zu einem Anstieg an Sozialfällen führen werde.

Betroffenen sollen zuerst ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten nutzen, um Herausforderungen zu meistern, schrieb die Regierung bereits in der Beantwortung der Motion. Das stärke das Selbstwertgefühl. «Sie lernen, sich auf ihre eigenen Stärken zu verlassen und Lösungen für ihre Probleme zu finden, anstatt reflexartig auf externe Hilfe zurückzugreifen.»

Das sorgte in der linken Ratshälfte für Kopfschütteln. Unterstützung erfuhr das Anliegen nebst der SP und den Grünen aber auch von der FDP- sowie Teilen der Mitte/EVP- und EDU/Aufrecht-Fraktionen. Das Parlament stimmte der Motion schliesslich mit 68 Ja- zu 52 Nein-Stimmen zu. Damit wird die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Gemäss der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) verweigerte der Thurgau als einziger Kanton den Bedürftigen, einen Notgroschen zu behalten, bevor sie Hilfe vom Sozialamt bekommen. Mit seiner Haltung torpediere die Thurgauer Regierung die Harmonisierungsbestrebungen der SKOS, kritisierte die UFS im Vorfeld der Parlamentsdebatte.

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