Roggwil (TG)

Strassenanlieger in Roggwil TG müssen ihre Pflanzen pflegen

Nau.ch Lokal
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Am 27.06.2024 - 08:07

Wie die Gemeinde Roggwil TG meldet, werden Strassenanlieger aufgefordert, Bäume und Hecken dauernd unter Schnitt zu halten.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege sowie die dazugehörige Verordnung regelt die Abstände und Höhen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und landwirtschaftlichen Kulturen.

Hecken und Sträucher entlang von Strassen und Wegen Hecken und Sträucher müssen einen Sockelabstand von mindestens 0,6 Meter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

Landwirtschaftliche Kulturen auch betroffen

Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass die maximale Höhe von 1,50 Meter entlang gerade verlaufender Strassen und an der Aussenseite von Kurven nicht überschritten wird.

Bei der Innenseite von Kurven ist eine maximale Höhe von 1,1 Meter einzuhalten. Äste dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse hineinragen.

Landwirtschaftliche Kulturen müssen von der Strasse die halbe Endhöhe, mindestens aber 0,9 Meter entfernt sein.

Bäume entlang der Strassen und Wege stutzen

Einzelne Bäume müssen einen Stockabstand von zwei Meter einhalten. Der Abstand von Wald zur Strasse muss vier Meter betragen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter zurückzuschneiden. Über dem Trottoir muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.

Im Sichtzonenbereich (Kreuzungen, Einfahrten) dürfen Pflanzungen, Mauern, Einfriedungen, Böschungen und landwirtschaftliche Kulturen höchstens eine Höhe von 0,8 Meter ab Strassenhöhe erreichen.

Die Grundeigentümer sind verantwortlich, dass diese Masse dauernd eingehalten werden.

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