Thurgau

    Homburg: Hundehalter müssen ihre Vierbeiner angeleint führen

    Nau.ch Lokal
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    Frauenfeld,

    Wie die Gemeinde Homburg mitteilt, gilt vom 1. April bis 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde im Wald und Waldesnähe. Widerhandlungen kosten 100 Franken.

    Leinenpflicht Hund Hundehalter
    Leinenpflicht heisst nicht nur, dass der Hund eine trägt. Sie heisst vor allem, dass Hundehalter den Hund in sensiblen Zonen daran führen. - Unsplash

    Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotenzial, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

    Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.

    Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Die Gemeinde dankt den Bürgern für ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.

    Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Paragraf 13 Abs. 1 Ziff. 4a der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden (RB 641.21) mit 100 Franken gebüsst werden.

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