Kanton Thurgau: Kanton erinnert an abgewiesene Flüchtlinge

Kanton Thurgau
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Frauenfeld,

Der Kanton Thurgau arbeitet den Umgang mit Flüchtlingen zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung auf. Mittel dafür kommen aus dem Lotteriefonds.

Kanton Thurgau
Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Der Regierungsrat hat das «Konzept für ein Projekt zur Erinnerung an abgewiesene Flüchtlinge im Kanton Thurgau zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung» zur Kenntnis genommen und dafür Mittel aus dem Lotteriefonds genehmigt.

In einer Petition an den Regierungsrat wurde gefordert, dass sich der Kanton Thurgau vertieft und sichtbar mit seiner historischen Verantwortung während der Zeit des Nationalsozialismus, insbesondere im Hinblick auf abgewiesene Flüchtlinge an der Thurgauer Grenze, auseinandersetzt. In seiner Beantwortung hat der Regierungsrat geschrieben, dass er sich die Schaffung sichtbarer Zeichen der Erinnerung vorstellen kann und hat zudem ein Vorprojekt für die vertieften historischen Untersuchungen von Einzelschicksalen in Auftrag gegeben.

Nun liegt das «Konzept für ein Projekt zur Erinnerung an abgewiesene Flüchtlinge im Kanton Thurgau zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung» vor. Eingeflossen sind die Positionen verschiedener Interessengruppen und es wurden Erfahrungen von Aufarbeitungsprojekten auf nationaler sowie kantonaler Ebene eingeholt. Das Konzept sieht die Aufarbeitung von Einzelschicksalen von Flüchtlingen während der nationalsozialistischen Verfolgung vor, die an der Thurgauer Grenze abgewiesen wurden.

Zudem soll untersucht werden, wie das System der Abweisung von Flüchtlingen im Thurgau funktionierte und wie der Kanton seinen Spielraum in der Flüchtlingsfrage nutzte. Die Untersuchungsergebnisse sollen in einer Publikation veröffentlicht werden. An verschiedenen Punkten entlang der Thurgauer Grenze zum Ausland sollen Gedenktafeln angebracht werden, die an die Abweisung einzelner Personen erinnern.

Zudem wird der Kanton Thurgau ein Gesuch für die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied des Netzwerkvereins Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus stellen.

Finanziert wird das Projekt wie bei früheren Forschungsprojekten über den Lotteriefonds. Der Regierungsrat hat dazu einen Beitrag von maximal 480'000 Franken bewilligt. Zudem werden für die Erarbeitung befristete Stellen im Umfang von 170 % geschaffen, auch diese werden über den Lotteriefonds finanziert.

Begleitet wird das Projekt von einem wissenschaftlichen Beirat.

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