Öffentliche Auflage zur Wassernutzung in Uesslingen-Buch

Nau.ch Lokal
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Frauenfeld 01.04.2022 - 20:18

Zur Grund- und Oberflächenwassernutzung im Raum Gachnang in Frauenfeld können die Bürger von Uesslingen-Buch vom 1. bis 20. April 2022 Einsprache einreichen.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Wie die Gemeinde Uesslingen-Buch informiert, beabsichtigt die Bewässerungsgenossenschaft Frauenfeld West, vertreten durch Armin Burgdorfer, Gaswerkstrasse 22, 8500 Frauenfeld, weiterhin Grund- und Oberflächenwasser als Brauchwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer im Jahr 2005 erteilten Konzession. Die Konzession wird für fünf Jahre erteilt und ist eine Übergangslösung, die dazu dient, eine alternative Bezugsquelle für die Wasserentnahmen aus dem Ellikerbach und dem Gilgraben zu finden.

Die Entnahmemenge beträgt maximal 12'400 Liter pro Minute beziehungsweise 453'000 Kubikmeter im Jahr. Die Wassernutzung erfolgt aus bestehenden Fassungsanlagen gemäss Situationsplan 1 zu 10'000 vom 12. April 2021 in Gachnang, Frauenfeld und Uesslingen-Buch.

Einsprachen sind an die Verwaltung Uesslingen-Buch zu richten

Die Unterlagen liegen vom 1. April bis 20. April 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Uesslingen-Buch auf. Einsprachen gegen die Wassernutzung und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Uesslingen-Buch, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt einzureichen.

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