Bussnang bittet ums Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

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Weinfelden,

Wie die Gemeinde Bussnang berichtet, werden die betroffenen Grundeigentümer gebeten, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

Gemeinde Bussnang. - tagblatt.ch|

Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2,5 Metern zurückzustutzen.

Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter hoch sein (ab Strassenhöhe).

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze die halbe Höhe, mindestens aber 90 Zentimeter, als Abstand einzuhalten.

Pflanzungen sollen gemäss gesetzlichen Vorschriften zurückgestutzt werden

Die betroffenen Grundeigentümer werden gebeten, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

Der Gemeinderat behält sich vor, die Arbeiten nach einer angesetzten Frist an neuralgischen Punkten auf Kosten der Anstösser ausführen zu lassen.

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