Thurgau

    Die Gemeinde Bussnang ruft zum Pflanzenrückschnitt auf

    Nau.ch Lokal
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    Weinfelden,

    Wie die Gemeinde Bussnang informiert, haben die Bürger die Pflicht strassennahe Bepflanzungen auf die gesetzlichen Vorgaben zurückzustutzen.

    Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain

    Die Gemeinde möchte die Anstösser von Strassen, Trottoirs und Wegen auf die folgenden Bestimmungen des Strassengesetzes § 41 + § 42 Abs. 2 und 3 aufmerksam machen.

    Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2,5 Metern zurückzustutzen.

    Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter hoch sein (ab Strassenhöhe).

    Auch Nutzpflanzen unterliegen gesetzlichen Regelungen

    Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze die halbe Höhe, mindestens aber 90 Zentimeter, als Abstand einzuhalten.

    Die Gemeinde bittet die betroffenen Grundeigentümer, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen.

    Der Gemeinderat behält sich vor, die Arbeiten nach einer angesetzten Frist an neuralgischen Punkten auf Kosten der Anstösser ausführen zu lassen.

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