Neue Verkehrsregelung in Hauptwil-Gottshaus verabschiedet
Nau.ch Lokal
Am 01.11.2022 - 13:59
Wie die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus mitteilt, wird die Zonenhöchstgeschwindigkeit und Aufhebung des Parkfeldes laut Situationsplan vom 21. April 2022 genehmigt.
Der Situationsplan kann vom 1. November bis 30. November 2022 bei der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus eingesehen werden.
Beschwerden kann man erheben
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.
Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.