Pflanzen an Strassen in Bussnang sind zurückzuschneiden

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Weinfelden,

Wie die Gemeinde Bussnang mitteilt, fordert sie Grundeigentümer auf, ihre Bepflanzungen an Strassen und Wegen gemäss den Vorschriften zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain

Die Gemeinde Bussnang macht Anstösser von Strassen, Trottoirs und Wegen darauf aufmerksam, dass sie laut dem Strassengesetz dazu verpflichtet sind, ihre Bepflanzungen zurückzuschneiden.

Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2,5 Metern zurückzustutzen. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen (einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen), Mauern und Einfriedungen höchstens 80 Zentimeter, ab Strassenhöhe gemessen, hoch sein.

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze die halbe Höhe, mindestens aber 90 Zentimeter, als Abstand einzuhalten. Die Gemeinde Bussnang bittet die betroffenen Grundeigentümer, ihre Pflanzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzustutzen. Der Gemeinderat behält sich vor, die Arbeiten nach einer angesetzten Frist an neuralgischen Punkten auf Kosten der Anstösser ausführen zu lassen.

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