Bundesgericht setzt SP-Stocker ab: «Historische Entscheidung»

Die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat ist aufgehoben. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden, sagt Politologe Claude Longchamp.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hebt die Wahl von Simon Stocker (SP/SH) in den Ständerat auf.
- Er habe damals seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen gehabt.
- Dies sei eine historische Entscheidung, sagt Politologe Claude Longchamp.
Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat per sofort aufgehoben. Stocker sass für die SP seit der Wintersession 2023 in der kleinen Kammer. Das Bundesgericht entschied, er habe zum Zeitpunkt der Wahl keinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen gehabt, sondern in der Stadt Zürich.
Longchamp: «Könnte Präzedenzfall werden»
Dass die politische Partizipation an den Wohnsitz geknüpft wird, mache in der traditionellen Gesellschaft Sinn, sagt Politologe Claude Longchamp. «In der individualistischen und mobilen weniger.»
Doch nun hat das Bundesgericht entschieden. «Es ist erstmalig, dass ein kantonales Gericht in der Sache vom Bundesgericht überstimmt wird», betont Longchamp. «Das ist eine historische Entscheidung.» Und möglicherweise wegweisend, denn sie könnte zum Präzedenzfall werden, so der Politologe.
Wohnsitz in der Politik immer wieder Thema
Claude Longchamp erinnert an die Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat, nachdem die SP sie kurzfristig nominiert hatte. Um gewählt zu werden, musste sie aber als Westschweizerin durchgehen. Deshalb wurde ihr Wohnsitz nur wenige Tage vor der Wahl nach Genf verlegt, wo sie aufgewachsen war. Dabei war Dreifuss Mitglied des Berner Stadtparlaments.
Aktuell umstritten sei ja auch der Wohnsitz der Waadtländer Staatsrätin Valerie Dittli, so Longchamp. Auch ein Untersuchungsbericht brachte noch nicht Klarheit, ob sie bei ihrer Wahl in der Waadt oder im Kanton Zug wohnte.

Simon Stocker selbst hat angekündigt, den Gerichtsentscheid einerseits zu akzeptieren, aber auch erneut zu kandidieren. Der Kanton Schaffhausen hat die Ersatzwahl auf den 29. Juni angesetzt.
Der bei den nationalen Wahlen 2023 unterlegene Thomas Minder rückt nicht automatisch nach. «Weil es eine Personenwahl war», erklärt Politologe Claude Longschamp. Weitere Kandidaten könnten sich noch melden, namentlich aus dem Umfeld der FDP hält dies Longchamp für möglich.