Somedia verzichtet bei Markenstreit auf Gang ans Bundesgericht

Chur,
Somedia AG verliert den Markenstreit um Radio Grischa endgültig. Und verzichtet auf einen Gang ans Bundesgericht.

Das Medienunternehmen Somedia AG hat den Markenstreit um Radio Grischa vor dem Institut für Geistiges Eigentum offenbar endgültig verloren. Es verzichtet auf einen Gang ans Bundesgericht. «Wir haben den Entscheid abgeklärt und gesehen, dass es keinen Sinn macht, damit vor Bundesgericht zu gehen», sagte Somedia-Verwaltungsratspräsident Silvio Lebrument auf Anfrage von Keystone-SDA.
Der Entscheid, Somedia die Marke zu entziehen, sei rechtskräftig, hatten zuvor die Radio Alpin Grischa AG des Zürcher Medienunternehmers Roger Schawinski und dessen Geschäftspartner Stefan Bühler am Dienstag mitgeteilt. Die Marke sei am 16. Mai der Somedia entzogen und aus dem Register gelöscht worden.
Das IGE bestätigte Keystone-SDA die Löschung. Das Institut habe die Marke Mitte Mai gelöscht. Am 19. März hatte das Institut den Löschungsantrag von Schawinski wegen Nichtgebrauch gutgeheissen.
Rückblick: Der Streit ums Senderecht
Radio Alpin Grischa hatte jedoch die vom Bund erteilte Sendekonzession aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes noch vor dem Sendestart wieder an die Somedia verloren. Zurzeit sei das Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hängig, hiess es in der Mitteilung von Schawinski weiter.
Die Initianten für ein neues Radio Grischa im Sendegebiet 32 (Graubünden, Glarus und Sarganserland) haben derweil gemäss eigenen Angaben ein Testprogramm gestartet.
Somedia hatte sich im Januar beim Gericht durchgesetzt mit der Argumentation, dass Radio Alpin Grischa zu viele Auszubildende beschäftigen will im Verhältnis zu qualifizierten Medienschaffenden. Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, folgte das Gericht der Argumentation im Urteil.
Sturm im Wasserglas oder ernsthafter Markenkrieg?
Somedia-Verwaltungsratspräsident Lebrument sagte, die Diskussion um den Markenstreit sei ein Sturm im Wasserglas. Das Löschungsbegehren für den Begriff sei gestellt worden. Das könne er bestätigen.
Jetzt könne der Begriff aber gar nicht mehr eingetragen werden, als Wortmarke sei er nicht schützbar. Es wäre sinnlos gewesen, damit vor Bundesgericht zu gehen. «Dennoch senden wir aber weiterhin als Grischa.»
Wenn Schawinski jetzt aber den Begriff verwende, sei das unlauter. Und dagegen werde man vorgehen. «Wir sind mit dieser Marke 1987 als Erstes auf Sendung gegangen und haben diese Marke aufgebaut», so Lebrument.